Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31.10.2026
These terms are available in German only. The German version is binding. Ces conditions n’existent qu’en allemand ; la version allemande fait foi.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von goVisor zwischen der skot UG (haftungsbeschränkt), Elchstr. 9, 59071 Hamm, eingetragen beim Amtsgericht Hamm unter HRB 12177 („goVisor“, „wir“), und ihren Kunden.
(2) goVisor richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können keinen Vertrag mit uns schließen. Mit der Registrierung bestätigen Sie, dass Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Kunde ist die Organisation, für die das Konto angelegt wird. Wer ein Konto für eine Organisation anlegt oder ein Paket bucht, erklärt, dazu berechtigt zu sein. Der Kunde sorgt dafür, dass die Personen, die er zu seinem Konto einlädt (Nutzer), diese AGB einhalten.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir ihnen nicht widersprechen.
§ 2 Leistungen von goVisor
(1) goVisor ist eine Software, die wir über das Internet bereitstellen. Sie wertet öffentlich bekannt gemachte Vergabeinformationen aus, insbesondere aus dem Amtsblatt der Europäischen Union (TED) und aus nationalen Veröffentlichungsstellen, und stellt Werkzeuge für die Arbeit an Ausschreibungen bereit: Suche, Merklisten, Vorgänge, Unterlagen, Auswertungen zu Vergabestellen und Wettbewerbern sowie Prognosen. Welche Funktionen ein Paket enthält, beschreibt die Preisübersicht auf der Startseite zum Zeitpunkt der Buchung.
(2) Wir schulden den Zugang zu goVisor, nicht einen Erfolg. Insbesondere schulden wir keinen Zuschlag, keine Teilnahme an einem Verfahren und keine bestimmte Zahl von Ausschreibungen.
(3) Die Vergabedaten stammen aus öffentlichen Quellen Dritter. Für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Verbindlich sind allein die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen der jeweiligen Vergabestelle. Prüfen Sie Fristen und Anforderungen bitte stets dort.
(4) Prognosen und abgeleitete Kennzahlen (etwa die erwartete Neuvergabe, Wertbänder oder die Einschätzung eines Wettbewerbs) sind Schätzungen aus den verfügbaren Daten. goVisor kennzeichnet, ob eine Angabe gemessen, geschätzt oder unbekannt ist. Eine Schätzung ist keine Zusicherung einer Eigenschaft und keine Garantie.
(5) goVisor ersetzt keine rechtliche Beratung im Vergabeverfahren.
(6) Für die Nutzung brauchen Sie eine aktuelle Version von Chrome, Edge, Firefox oder Safari; eine Offline-Fassung gibt es nicht.
§ 3 Registrierung, Konto und Testphase
(1) Mit der Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse (oder der Anmeldung über Microsoft oder Google) kommt ein Vertrag über die kostenlose Testphase zustande. Ihre Angaben müssen zutreffen. Wir können prüfen, ob Sie zu der angegebenen Firma gehören (Datenschutzerklärung, „Prüfung der Unternehmenszugehörigkeit“). Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(2) Die Testphase dauert 14 Tage ab der Bestätigung. Sie ist kostenlos und braucht kein Zahlungsmittel. Sie enthält die Funktionen beider Pakete für einen Nutzer und ein Unternehmensprofil, begrenzt auf drei Vorgänge (ein Vorgang ist eine Ausschreibung, deren Unterlagen Sie öffnen oder die Sie bewerten, oder ein einzeln aufgerufenes Firmenprofil). Wir können die Testphase im Einzelfall verlängern.
(3) Die Testphase endet von selbst. Ein kostenpflichtiges Abo entsteht nur, wenn Sie ein Paket buchen.
(4) Jeder Nutzer hat einen eigenen Zugang. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht geteilt werden; wer weitere Personen arbeiten lassen will, bucht weitere Nutzer (§ 4). Bei einem Verdacht auf Missbrauch Ihrer Zugangsdaten benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich.
§ 4 Pakete und Preise
| Paket | je Monat | bei Jahreszahlung | Gründungspreis je Monat |
|---|---|---|---|
| Pro | 99 € | 1.019 € im Jahr | 49 € |
| Premium | 349 € | 3.579 € im Jahr | 149 € |
| Weiterer Nutzer oder weiteres Unternehmensprofil | 29 € | 299 € im Jahr | kein Gründungspreis |
(1) Jedes Paket enthält einen Nutzer und ein Unternehmensprofil. Pro umfasst die Arbeit an einzelnen Ausschreibungen ohne Begrenzung der Vorgänge, Premium zusätzlich die Funktionen zur Marktbearbeitung über Ausschreibungen hinweg. Funktionen, die ein Sprachmodell nutzen (§ 9), gibt es ab Pro.
(2) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Abgerechnet wird je Quartal im Voraus, also für drei Monate ab Buchung (zum Beispiel Pro: 297 € netto je Quartal), bei Jahreszahlung je Jahr im Voraus. Weitere Nutzer und Unternehmensprofile rechnen wir im selben Takt ab, anteilig ab dem Tag, an dem sie hinzukommen.
(4) Den Gründungspreis erhalten die ersten 50 Kunden, die ein Paket buchen. Er gilt nur für das Paket, nicht für weitere Nutzer oder Unternehmensprofile, und er gilt ohne zeitliche Begrenzung, solange das Abo ohne Unterbrechung läuft. Den Betrag bei Jahreszahlung nennt die Abo-Seite vor der Buchung.
(5) Bezahlt wird per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen stellen wir elektronisch bereit. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, können wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich sperren.
(6) Preisänderungen für künftige Abrechnungszeiträume kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann das Abo dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Der Gründungspreis ist davon ausgenommen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Ein Abo beginnt mit der Buchung. Bei Quartalszahlung läuft es drei Monate und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn es nicht bis vier Wochen vor dem Ende des laufenden Quartals gekündigt wird. Bei Jahreszahlung läuft es ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht bis vier Wochen vor dem Ende des laufenden Jahres gekündigt wird.
(2) Sie können in den Einstellungen unter „Abo“ kündigen oder in Textform an msg@govisor.eu. Die Abo-Seite nennt vor der Kündigung den Tag, zu dem sie wirkt.
(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 7 verstößt.
§ 6 Ende der Testphase oder des Abos: Parken und Löschen
(1) Endet die Testphase ohne Buchung oder endet ein Abo, wird das Konto geparkt: Ihre gespeicherten Daten bleiben erhalten, neue Vorgänge und Auswertungen sind nicht mehr möglich. Ein dauerhaft kostenloses Paket gibt es nicht.
(2) Buchen Sie innerhalb von 30 Tagen ein Paket, arbeiten Sie mit allen Daten weiter. Sonst löschen wir das Konto Ihrer Organisation nach Ablauf der 30 Tage mit allen Daten, also Nutzern, Unternehmensprofilen, Listen, Vorgängen und hochgeladenen Unterlagen. Wir erinnern Sie vorher per E-Mail an den Termin. Ausgenommen sind Daten, die wir aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren müssen, etwa Rechnungen.
(3) Bis zur Löschung können Sie die Daten Ihres Kontos in den Einstellungen unter „Daten & Recht“ herunterladen (Datenexport nach Art. 20 DSGVO).
§ 7 Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden
(1) Wir räumen dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, goVisor im Umfang des gebuchten Pakets für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Auswertungen und Exporte darf der Kunde für eigene Zwecke verwenden, auch nach dem Ende des Vertrags.
(2) Nicht gestattet ist es,
- Inhalte oder Auswertungen aus goVisor an Dritte zu verkaufen, zu vermieten oder als eigenes Angebot weiterzugeben;
- Daten massenhaft oder automatisiert abzurufen, etwa mit Crawlern, Skripten oder Bots, außer über die Programmierschnittstelle und in deren Grenzen, oder damit eine eigene Datenbank aufzubauen;
- Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsvorkehrungen oder technische Grenzen zu umgehen;
- Zugangsdaten mit anderen Personen zu teilen (§ 3 Absatz 4).
(3) Die öffentlichen Bekanntmachungen selbst bleiben frei. Unsere Rechte an der Software, an der Aufbereitung und an der Datenbank (§§ 87a ff. UrhG) bleiben unberührt.
(4) Namen und Kontaktdaten aus Bekanntmachungen (etwa Ansprechpartner von Vergabestellen) verwendet der Kunde nur für Anliegen, die das jeweilige Vergabeverfahren betreffen, und im Rahmen des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts.
(5) Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, können wir den Zugang sperren, bei schweren Verstößen sofort, sonst nach Abmahnung.
§ 8 Inhalte des Kunden
(1) Was der Kunde in goVisor einbringt (Unterlagen, Notizen, Textbausteine, Profile), bleibt seins. Er räumt uns nur die Rechte ein, die wir brauchen, um die Leistungen für ihn zu erbringen: speichern, verarbeiten, anzeigen und für die von ihm ausgelösten Funktionen an die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister übermitteln. Für andere Kunden sichtbar werden Inhalte nur, wenn der Kunde sie selbst freigibt.
(2) Wir nutzen die Inhalte des Kunden nur für ihn selbst. Wir verwenden sie nicht für andere Kunden und speisen mit ihnen keine Bibliothek, Vorlage oder Auswertung, die anderen Kunden zur Verfügung steht.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er die Rechte an seinen Inhalten hat. Personenbezogene Daten Dritter lädt er nur hoch, soweit sie für die Aufgabe nötig sind.
§ 9 Funktionen mit Sprachmodellen
(1) Einige Funktionen nutzen ein Sprachmodell, etwa der KI-Vorfilter, der Suchagent, eigene Prüfvorlagen, die Wissensbibliothek und die Auswertung hochgeladener Unterlagen. Sie gehören zu den Paketen Pro und Premium und sind in der Testphase enthalten.
(2) Ergebnisse eines Sprachmodells können unvollständig oder falsch sein. Prüfen Sie sie vor der Verwendung, besonders Fristen sowie Eignungs- und Formanforderungen, anhand der Vergabeunterlagen.
(3) Welche Daten dabei an wen übermittelt werden, beschreibt die Datenschutzerklärung unter Punkt 7a.
§ 10 Verfügbarkeit
(1) Wir bemühen uns, goVisor ohne Unterbrechung bereitzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeit sagen wir nicht zu. Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorher an und legen sie nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs, etwa im Internet oder bei den Datenquellen, haben wir nicht zu vertreten.
(2) Neue Bekanntmachungen übernehmen wir in der Regel täglich. Die Quellen veröffentlichen mit eigenem Verzug; eine bestimmte Aktualität sagen wir nicht zu.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, beschreibt die Datenschutzerklärung.
(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (etwa in hochgeladenen Unterlagen oder Notizen), gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den Inhaber und Administratoren in den Einstellungen unter „Daten & Recht“ abschließen.
§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Während der kostenlosen Testphase haften wir nur in den Fällen von Absatz 1.
(5) Diese Regeln gelten auch für unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Änderungen der Leistungen und dieser AGB
(1) Wir entwickeln goVisor weiter und dürfen Funktionen ändern, solange der Kern des gebuchten Pakets erhalten bleibt. Fällt eine wesentliche Funktion eines gebuchten Pakets weg, kündigen wir das mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(2) Änderungen dieser AGB teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, zusammen mit der neuen Fassung. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin. Kündigt er nicht, gilt ab dem Wirksamwerden die neue Fassung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamm, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(4) Erklärungen nach diesem Vertrag genügen der Textform, etwa per E-Mail.
(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).
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